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Stufe 2 der ErP-Verordnung tritt in Kraft

HQL- und einige NAV-Leuchtmittel dürfen ab dem 13.04.2015 in der EU nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Ab dem Stichtag erhalten diese Leuchtmittel aufgrund ihrer niedrigen Effizienz keine CE-Deklaration mehr und werden somit ausgephast. Sollten diese bereits produziert sein und schon in der EU lagern, dürfen sie weiter verwendet und auch verkauft werden. Dies wird absehbar dazu führen, dass über eine gewisse Lagerhaltung des Handels und der Kommunen/Stadtwerke auch nach dem Stichtag HQL-Leuchten verwendet werden bis diese Vorräte aufgebraucht bzw. neue Leuchten installiert werden.

Die Helecta GmbH bietet sowohl Alternativen zu HQL und NAV Plug-in Leuchtmitteln als auch komplette Leuchtenköpfe. Alle Produkte wurden von der Helecta in Deutschland entwickelt und werden in Deutschland produziert, um unseren Qualitätsansprüchen zu genügen. Gerne beraten wir bei Fragen hinsichtlich der für unsere Kunden optimalen Lösung.

Ab 13.04.2017 tritt dann die dritte Stufe der ErP-Verordnung in Kraft. Ab dem Stichtag dürfen in der EU dann auch ineffiziente Halogen-Metalldampflampen mit E27, E40 oder PGZ12-Sockel sowie Kompaktleuchtstofflampen mit Zweistiftsockel und integriertem Starter nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Anmerkung: Niederdruck-Natriumdampflampen und –Vorschaltgeräte sind von dieser Verordnung ausgenommen. Die Lampen einiger Hersteller können die Anforderungen erfüllen; ausschlaggebend hierfür ist die CE-Kennzeichnung.

Gerne beraten wir bei Fragen hinsichtlich der für unsere Kunden optimalen Lösung. Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!

Über Helecta

Die Helecta GmbH ist auf die Entwicklung, Produktion, die Beratung und den Vertrieb von innovativen und nachhaltigen LED Produkten neuester Generation für die öffentliche Straßenbeleuchtung, Industriebeleuchtung und Büro- oder Geschäftsausleuchtung spezialisiert.