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Neue Förderrichtlinie des BMU für Klimaschutzprojekte

Das BMU hat am 22. September 2015 eine neue Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative erlassen. Sie finden diese Kommunalrichtlinie bei uns im Downloadbereich.

Zuwendungsfähig sind Ausgaben für Investitionen in Anlagenkomponenten einschließlich der Steuer- und Regelungstechnik, deren Austausch direkt eine Minderung von Treibhausgasen hervorruft sowie für die Installation durch qualifiziertes externes Fachpersonal. Nicht zuwendungsfähig sind Ausgaben für Prototypen, gebrauchte Anlagen, Eigenbauanlagen, Planungs- und Ingenieurdienstleistungen, die Instandsetzung/-haltung bestehender Anlagen und laufende Ausgaben sowie Eigenleistungen.

Interessant ist, dass abweichend von den Fördermaßnahmen des BMU der letzten Jahre, LED Retrofit Lösung nicht mehr ausgeschlossen sind und daher förderfähig sind.

Über Helecta

Die Helecta GmbH ist auf die Entwicklung, Produktion, die Beratung und den Vertrieb von innovativen und nachhaltigen LED Produkten neuester Generation für die öffentliche Straßenbeleuchtung, Industriebeleuchtung und Büro- oder Geschäftsausleuchtung spezialisiert.